Bis 2033 endet der Führerschein auf Lebenszeit

Millionen Autofahrer in Deutschland müssen ihren alten Führerschein schrittweise gegen ein neues EU-Dokument austauschen. Dabei gelten unterschiedliche Fristen, die sich nach Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum richten können. Wer eine ältere Papier- oder Plastikkarte besitzt, sollte deshalb rechtzeitig prüfen, wann der eigene Führerschein an der Reihe ist. Wichtig: Die Fahrerlaubnis selbst geht durch den verpflichtenden Umtausch grundsätzlich nicht verloren.

Eyl 4, 2026 - 15:31
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Viele Autofahrer besitzen ihren Führerschein bereits seit Jahrzehnten. Besonders die früheren grauen oder rosafarbenen Papierführerscheine wurden ursprünglich ohne ein sichtbares Ablaufdatum ausgegeben. Auch ältere Kartenführerscheine können von der inzwischen geltenden Umtauschregelung betroffen sein.
Der Hintergrund ist eine europaweite Vereinheitlichung der Führerscheindokumente. Schrittweise sollen ältere Dokumente durch ein einheitliches und fälschungssichereres EU-Kartenformat ersetzt werden. Dafür wurden in Deutschland mehrere Umtauschfristen festgelegt.
Entscheidend ist allerdings nicht für jeden Führerschein ausschließlich das Ausstellungsdatum. Bei Papierführerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, richtet sich die Frist grundsätzlich nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers. Bei Kartenführerscheinen aus den Jahren 1999 bis 2013 ist dagegen in der Regel das Ausstellungsjahr entscheidend.
Für viele ältere Dokumente sind die jeweiligen Termine bereits erreicht. Bei Kartenführerscheinen läuft der Austausch weiterhin schrittweise. Wer beispielsweise einen Führerschein aus bestimmten späteren Ausstellungsjahren besitzt, sollte deshalb genau prüfen, welche persönliche Frist gilt.
Für den Umtausch ist normalerweise die zuständige Fahrerlaubnisbehörde verantwortlich. In der Regel werden ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der bisherige Führerschein benötigt. Wurde das alte Dokument von einer anderen Behörde ausgestellt, kann zusätzlich eine Karteikartenabschrift erforderlich sein.
Der neue EU-Kartenführerschein besitzt eine Dokumentengültigkeit von 15 Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit wird grundsätzlich das Dokument erneuert. Der verpflichtende Umtausch bedeutet bei den üblichen Pkw- und Motorradklassen normalerweise keine neue Fahrprüfung und auch keine erneute praktische Fahrprüfung.
Auch die Kosten sollten eingeplant werden. Für den regulären Umtausch fallen Gebühren an, hinzu können beispielsweise die Kosten für das biometrische Foto kommen. Da sich Gebühren und Bearbeitungszeiten regional unterscheiden können, empfiehlt es sich, die Informationen der zuständigen Behörde vorab zu prüfen.
Besonders wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis. Läuft die Umtauschfrist eines alten Dokuments ab, bedeutet das nicht automatisch, dass die zugrunde liegende Fahrerlaubnis erlischt. Deshalb sollte ein Ti.p.pen Sie auf das F.oto, um den voll.ständigen Artikel anz.uzei.gen